Bayern will Änderung des Straßenverkehrsgesetzes – für Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte von großer Bedeutung...
"Bayern setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass der sogenannte Feuerwehrführerschein auch für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern ermöglicht wird. Viele Einsatzfahrzeuge haben ein Gesamtgewicht von mehr als 4,75 Tonnen oder sind Gespanne, wie vor allem die Bootsanhänger bei der Wasserwacht und der DLRG. Es wäre überzogen, hier das Ablegen eines teuren Lkw-Führerscheins zu verlangen. Vielmehr muss eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung genügen. Das Straßenverkehrsgesetz muss jetzt schnellstmöglich geändert werden. Bayern wird daher eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen", sagte Innenminister Joachim Herrmann heute in der Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Roten Kreuzes in München. Unterstützung für seine Forderung bekam er von der Präsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes, Christa Prinzessin von Thurn und Taxis, der Vorsitzenden der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes, Ulrike Scharf, dem Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Bayern, Alfons Weinzierl sowie dem Vizepräsidenten des Landesverbandes Bayern der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft DLRG , Peter S. Goetting.
Die seit 1999 geltenden europäischen Führerscheinvorschriften beschränken den Pkw-Führerschein von den früher für den "3er" geltenden 7,5 Tonnen auf nunmehr 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht beim "B". Bei Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsorganisationen bestehen deshalb zunehmend Schwierigkeiten, jungen Nachwuchs zu finden, der die schweren Fahrzeuge fahren darf. Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte Bayern daher mit massivem Druck eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erreicht, wonach die Länder zur Einführung einer Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen ermächtigt wurden. Hiervon hat Bayern unverzüglich Gebrauch gemacht und den sogenannten "Feuerwehrführerschein" eingeführt. Für das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer Gesamtmasse von bis zu 4,75 Tonnen genügt danach eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung.
Innenminister Joachim Herrmann: "Das ist eine einfache, unbürokratische und kostengünstige Lösung. Mehr war allerdings mit dem damaligen SPD-Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee nicht zu machen." Im Bundesrat habe Bayern aber ausdrücklich erklärt, dass diese Regelung nur ein erster Schritt sein könne. Die Regelungen zum Feuerwehrführerschein müssten weiter verbessert und ausgebaut werden. "Ich will, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte mit ihrem Führerschein nach einer Weiterbildung auch Fahrzeuge sowie Gespanne bis 7,5 Tonnen fahren dürfen, das heißt zum Beispiel auch Bootsanhänger der Wasserwacht, der DLRG oder der Feuerwehr. Wie auch beim ''kleinen'' Feuerwehrführerschein will ich die Schulung in die Hände der Verbände legen. Sie sind sehr verantwortungsbewusst und legen größten Wert auf eine gute Ausbildung," so Herrmann. BRK-Präsidentin Christa Prinzessin von Thurn und Taxis: "Wir freuen uns, dass Bayern Initiative zeigt und sich für die Sicherstellung der ehrenamtlichen Rettungsdienststrukturen engagiert."
Auch der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes Bayern, Alfons Weinzierl, begrüßt die beabsichtigte Neuregelung: "Das bedeutet eine nachhaltige Sicherung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung, da rund ein Viertel der über 7.700 Freiwilligen Feuerwehren über Fahrzeuge der betreffenden Kategorie bis 7,5 Tonnen verfügen." Peter S. Goetting, Vizepräsident des Landesverbandes Bayern der DLRG, sieht durch die Initiative des Innenministers zudem die Motivation der Einsatzkräfte bei ihrem Engagement im Rettungsdienst gestärkt.
Der Innenminister hat sich in der Angelegenheit auch unmittelbar an Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer gewandt, der mittlerweile auch reagiert hat. Über die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen beim Führerschein für Einsatzfahrzeuge bestehe Einigkeit. Der Innenminister: "Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der Bundesregierung und dem CSU-geführten Bundesverkehrsministerium sehr bald eine sinnvolle Lösung finden werden. Mein klares Ziel: Eine Regelung noch in diesem Jahr." | |
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